Friedhof Rügland

Friedhof Rügland
Bildrechte Kirchengemeinde Rügland/Unternbibert

Wir bitten, Gestecke und Kränze nicht einfach in die Kompostgrube zu werfen.
Die Kompostgrube ist nur für Naturmaterialen gedacht, die zur Kompostieranlage gebracht werden. Draht, gefärbte und künstliche Blumen, Steckmasse und Gefäße bitte in die Mülltonne werfen. Plastikblumentöpfe und Säcke von Blumenerde gehören in den gelben Sack. Es steht die „alte“ Mülltonne als gelber Sack zur Verfügung und ist mit der Aufschrift PLASTIKMÜLL gekennzeichnet. Leider wird die Tonne auch immer noch als Restmüllbehälter benutzt.
Beim Setzen von Grabmalen wird hin und wieder Split oder Kies um die Grabeinfassung aufgebracht. Ich bitte dies zu unterlassen, da beim Mähen der Rasenmäher beschädigt werden könnte. Nach den Arbeiten sollte wieder Gras zwischen den Gräbern angesät werden, damit Bodenerosion vermieden wird. Die größeren Flächen und Abstände zwischen den Gräbern werden mit dem Rasenmäher gemäht; Gras, das dann noch steht ist von den jeweiligen Grabpflegenden zu mähen.
Die Bepflanzung darf nicht über die Einfassung bzw. vorgegebene Größe des Grabes hinauswachsen. Für Bäume gilt eine maximale Höhe von 1,50 m. Wenn diese Höhe überschritten wird, muss der Baum zurückgeschnitten bzw. gefällt werden. Die Aufstellung eines Grabmals kann nur mit Genehmigung des Kirchenvorstands erfolgen. Bitte bei mir melden, wenn die Arbeiten im Friedhof ausgeführt werden.
 
Im Namen des Kirchenvorstandes bitte ich um Beachtung und Einhaltung unserer Friedhofsordnung.
 
Auf dem Urnenfeld nördlich der Ehrengräber können Urnen auch ohne Stein und Anpflanzung beigesetzt werden. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass doppelt tiefe Gräber mit Rasenflächen ohne Grabpflege zur Verfügung stehen. Wenn sich Menschen sorgen, dass ihre Gräber nicht gepflegt werden können und sich nicht einäschern lassen möchten, wäre dies eine Alternative.
Es ist auch im ganzen Friedhofsbereich möglich, bereits belegte Gräber einzusäen, wenn keine Grabpflege mehr möglich ist. Das Gras wird im Rahmen der Friedhofspflege abgemäht; das Grab kann erst nach Ablauf der Liegezeit neu belegt werden.

Für den Kirchenvorstand
Robert Scholl